Die Cyberspace Administration of China (CAC) hat Anfang April 2026 einen Entwurf neuer Vorschriften zur Regulierung digitaler Avatare vorgelegt.
Ziel ist es, die Nutzung und Verbreitung dieser zunehmend allgegenwärtigen künstlichen Persönlichkeiten im Internet zu ordnen und Risiken für Kinder sowie die Gesellschaft zu begrenzen.
Kennzeichnungspflicht und Transparenz
Im Zentrum des Regelwerks steht eine deutliche Kennzeichnungspflicht:
Inhalte, die digitale Avatare integrieren – sei es als Influencer, Chat-Bots oder interaktive Charaktere – müssen zwingend als „Digital Human“ gekennzeichnet werden. Damit soll verhindert werden, dass Nutzende auf Anhieb nicht erkennen, ob sie es mit einer realen Person oder einer KI-Generierung zu tun haben.
Zusätzlich verlangt der Entwurf, dass personenbezogene Daten nicht ohne informierte Einwilligung für die Erstellung von Avataren genutzt werden dürfen. Der Einsatz digitaler Avatare, die eindeutig identifizierbare Merkmale realer Personen tragen, ohne deren Zustimmung, soll untersagt werden.
Schutz von Minderjährigen
Ein zentrales Anliegen der geplanten Regulierung ist der Jugendschutz. Digitale Avatare sollen keine „virtuellen intimen Beziehungen“ zu Minderjährigen eingehen dürfen und Dienste, die explizit auf emotionale Bindungen, übermäßiges Engagement oder gar Abhängigkeit ausgelegt sind, sollen für diese Altersgruppe untersagt werden. Ziel ist, Kinder und Jugendliche vor suchtfördernden Online-Erfahrungen zu schützen.
Darüber hinaus sollen Funktionen, die dazu führen könnten, dass Minderjährige übermäßig lange oder ungesunde Interaktionen mit KI-Charakteren eingehen, nicht angeboten werden dürfen. Dazu zählen etwa Services, die familiäre oder intime Bindungen simulieren und so die Nutzungsdauer stark erhöhen könnten.
Inhaltliche Grenzen und Sicherheit
Die Vorschriften gehen über den Jugendschutz hinaus:
Digitale Avatare dürfen demnach keine Inhalte verbreiten, die die nationale Sicherheit gefährden, zur Subversion des Staatswesens aufrufen oder die nationale Einheit untergraben.
Auch sexuell explizite, grausame oder diskriminierende Inhalte sollen unterbunden werden.
Darüber hinaus sind Anbieter dazu angehalten, Mechanismen zur Intervention zu implementieren, wenn Nutzende Anzeichen von suizidalem oder selbstschädigendem Verhalten zeigen, etwa durch Weiterleitung an professionelle Hilfe oder Warnhinweise.
Öffentlicher Diskurs und Zielsetzung
Der Entwurf steht bis zum 6. Mai 2026 zur öffentlichen Kommentierung offen und reflektiert Pekings Strategie, Fortschritte im Bereich künstlicher Intelligenz kontrolliert zu integrieren. Die Regulierung digitaler Avatare wird dabei nicht nur als wirtschaftliche Notwendigkeit, sondern als Teil der Cybersicherheits- und Gesellschaftspolitik verstanden.
Mit diesen Vorschlägen setzt China branchenübergreifend einen rechtlichen Rahmen, der sowohl die Nutzung von KI-basierten Avataren transparenter und sicherer machen als auch negative soziale Auswirkungen minimieren soll.
Und in Europa?
In Europa gibt es schon sehr ähnliche Regeln, aber kein exakt gleiches Gesamtpaket wie in der China-Planung.
Auf EU-Ebene sind vor allem der AI Act und der Digital Services Act (DSA) relevant: Der AI Act enthält Transparenzpflichten für KI-Inhalte, also auch für Avatare, und erforderliche Kennzeichnung bei KI-erzeugten oder bearbeiteten Inhalten. Der DSA verbietet außerdem gezielte Werbung an Minderjährige auf Online-Plattformen und setzt Grenzen für manipulative oder suchenfördernde Praktiken.
Ein Avatar-Update von Masterclass-Avatare.
