Ist Synthesia DSGVO- und EU AI Act-konform?

Unser digitaler Mitarbeitender David analysiert regelmäßig die Konformität von Avatar- bzw. Video-KI Tools & Plattformen mit deutschem und EU-Recht. Hier ein Report zu Synthesia, einer der führenden Avatar- und Video-KI-Plattformen mit Sitz in London und Server-Standorten in der EU.

1. Überblick – Datenschutzrichtlinie und Governance

Die Datenschutzerklärung von Synthesia Ltd. nennt klar, welche Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden (Kontakt-, Finanz- und Kontoinformationen, Nutzungs- und technische Daten); sie gilt für die Nutzung der Website, Plattform und Software des Anbieters.

Verantwortlicher im Sinne der DSGVO wird benannt und es gibt einen EU-GDPR-Vertreter in Dänemark.

Darüber hinaus kommuniziert Synthesia aktiv ein AI-Governance-Framework zur verantwortungsvollen KI-Nutzung basierend auf Prinzipien wie Zustimmung, Kontrolle und Kollaboration.

 

2. DSGVO – Konformitätsprüfung

✔ Positive, DSGVO-konforme Aspekte

  • Verantwortlichkeit und Ansprechpartner: Synthesia benennt den Verantwortlichen (Synthesia Ltd. UK) und einen EU-DSGVO-Vertreter. Kontaktpunkte für Datenschutzanfragen und die Rechte der Betroffenen sind dokumentiert (z. B. Auskunft, Löschung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit, Widerruf von Einwilligungen etc.).
  • Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Es werden explizit Geschäfts- bzw. Vertrags-bezogene Zwecke und legitime Interessen genannt. Für Marketing-Kommunikation und bestimmte Features wird ausdrücklich Einwilligung als Rechtsbasis kommuniziert.
  • Kundensteuerung und Datenverantwortung: Kunden („Controller“) behalten Kontrolle über von ihnen eingereichte Inhalte („Customer Data“), während Synthesia oft als Auftragsverarbeiter fungiert.
  • Internationale Datenübermittlung: Für Transfers aus dem EEA/UK werden Standardvertragsklauseln und ggf. Angemessenheitsentscheidungen genutzt, um Rechtskonformität sicherzustellen.

⚠ Bereiche mit möglichem Compliance-Risiko

  • Umfang und Zweck der Datensammlung: Die Richtlinie listet viele Datenkategorien (z. B. technische, Nutzungsdaten) ohne stets klar zwischen „notwendigen“ und optionalen Daten zu unterscheiden. Eine präzisere Zweckbindung mit eindeutigen Rechtsgrundlagen sollte vorhanden sein.
  • Transparenz zu Speicherdauern und Profiling: Konkrete Speicherdauern für verschiedene Verarbeitungskategorien werden allgemein beschrieben, jedoch nicht granular offengelegt. Zudem bleibt unklar, ob und wie stark automatisierte Profiling-Algorithmen (abgesehen vom Avatar-Matching) eingesetzt werden.
  • Biometrische Daten und besondere Kategorien personenbezogener Daten: Synthesia erklärt, dass biometrische Daten (z. B. Gesichtsdaten, Stimmmerkmale) bei der Avatar-Erstellung verarbeitet werden. Dies ist nach GDPR eine sensible Datenkategorie, die besondere Schutzanforderungen auslöst. Die Rechtfertigungen stützen sich auf legitime Interessen und Einwilligung, doch hier wäre eine explizite DSGVO-Konformitätsdarstellung im Detail wünschenswert (z. B. für den Fall der Identifizierung).
Erfüllt Kling AI die Anforderungen der DSGVO und des EU AI Act?

Fazit DSGVO:

Synthesia weist eine robuste und weitgehend DSGVO-konforme Datenschutzerklärung auf, mit klar benannten Verantwortlichen, Betroffenenrechten sowie Transfer- und Sicherheitsmechanismen. Einige Detailaspekte (insbesondere um biometrische Daten und Datenminimierung) sind erklärungsbedürftig, aber grundsätzlich adressiert.

 

3. EU AI Act – KI-Regulatorik

Der EU AI Act unterscheidet KI-Systeme nach Risikokategorien und verpflichtet Anbieter zu Transparenz, Governance-Dokumentation und Sicherheits-/Risikoanalysen.

 

✔ Elemente, die auf AI Act-Konformität hindeuten

  • Governance-Rahmenwerk und Prinzipien: Synthesia beschreibt ein strukturiertes AI-Governance-Framework mit Fokus auf Consent, Control und Collaboration. Transparente Steuerungsprozesse, Rollenverteilungen (Provider vs. Deployer), Moderation und Sicherheitsmaßnahmen sind dokumentiert.
  • Verantwortungsmodell unter regulatorischen Rahmen: Synthesia differenziert seine Rollen im Lebenszyklus der KI:
    • Controller unter Datenschutz-Recht (z. B. DSGVO)
    • Provider im AI-Act-Kontext
    • Deployer beim Kunden.
    • Dies entspricht der Risiko- und Compliance-Aufteilung, die der EU AI Act vorsieht.
  • Dokumentation, Transparenz, Sicherheit: Es wird auf ein ISO/IEC 42001-basiertes Governance-System verwiesen, das integrativ auf Sicherheit und Prozess-Transparenz ausgerichtet ist. Zudem berichtet Synthesia in jährlichen Responsible Creation Reports über Moderation und verantwortliche Nutzung.

⚠ Aspekte mit Compliance-Unsicherheiten

  • KI-Transparenzpflichten für Nutzer: Der AI Act verlangt Informationspflichten über KI-Systemeigenschaften, Grenzen und Risiken. Synthesia betont Transparenz, doch es gibt keine explizite, detaillierte Offenlegung technischer Merkmale oder Erklärung der internen Algorithmen gegenüber Endnutzern.
  • Risiko- und Folgenabschätzungen (FRIA): Für KI-Systeme mit hohem Risiko fordert der AI Act dokumentierte Risiko- und Impact-Assessments. Synthesia erwähnt Datenschutz-Folgenabschätzungen und datenschutzzentrierte Risikoanalysen im KI-Governance-Kontext, ohne diese jedoch vollständig öffentlich zugänglich zu machen.
  • Kennzeichnungspflichten & Nutzerinformationen: Es fehlt eine systematisch veröffentlichte Erklärung darüber, wie Endnutzer wissen, dass sie mit KI-generierten Inhalten interagieren und welche Einschränkungen oder Risiken bestehen (AI Act-Transparenzpflicht).

Fazit EU AI Act:

Synthesia zeigt ein strukturiertes und dokumentiertes KI-Governance-Ansatz, der viele regulatorische Erwartungen adressiert. Für uneingeschränkte Konformität mit allen AI Act-Transparenzpflichten (z. B. detaillierte Nutzerinformation, technische Offenlegung, vollständig veröffentlichte Impact-Assessments) wären jedoch zusätzliche öffentlich zugängliche Nachweise vorteilhaft.

 

4. Gesamtbewertung

Synthesia.io verfügt über eine im Marktvergleich gut ausgearbeitete Datenschutz- und KI-Governance-Dokumentation. Die Plattform:

erfüllt wesentliche DSGVO-Transparenz- und Rechteanforderungen, adressiert Datenübermittlungen, Betroffenenrechte und Rollen klar;

weist einen starken Governance- und Compliance-Rahmen auf, der auch ISO-Normen und Kunden-Rollenabbildungen beinhaltet;

adressiert viele Aspekte des EU AI Act, insbesondere Rollen, Sicherheit und verantwortliche KI-Nutzung.

 

Kritische Themen, die für vollständige Compliance gemanagt werden sollten:

  • Detaillierte Offenlegung sensibler Datenverarbeitungsprozesse, insbesondere Biometrie.
  • Eindeutige, öffentlich zugängliche Impact-Assessments im Sinne des AI Act.
  • Klare und zugängliche Nutzertransparenz über KI-Eigenschaften, Limitationen und Risiken.

5. Kernpunkte

DSGVO-Stärken:

  • Benennung von Verantwortlichen und EU-Vertreter.
  • Dokumentierte Betroffenenrechte und Rechtsgrundlagen.
  • Standardtransfer-Mechanismen für Drittlandexporte.

DSGVO-Verbesserungen:

  • Präzisere Zweckbindung & geringere Datenverarbeitungsbreite.
  • Explizite Biometrie-Spezifizierung.

AI-Act-Stärken:

  • Governance-Framework, Moderation, Rollen-Trennung.
  • Sicherheits- und ISO-orientierte Praktiken.

AI-Act-Verbesserungen:

  • Veröffentlichte Risiko-Audits/Impact-Assessments.
  • Explizite technische Transparenz gegenüber Endanwendern.

Ein Avatar-Update von Masterclass-Avatare.

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